Communication, Media, Sound and Interaction Design - Sound Design
Das Masterstudium Sound Design stellt eine zusätzliche differenzierte Ausbildungssparte im bestehenden Masterprogramm-Angebot Communication Design, Media Design und Interaction Design an der Fachhochschule JOANNEUM dar. Eine grundlegende Besonderheit dieses Studiums wird bereits durch die Einbettung an zwei etablierten Ausbildungsstätten in Graz sichtbar. Der Begriff Sound Design impliziert die Arbeit mit und am Klang, wobei diese Interpretation von der musikalisch-kompositorischen Ästhetik über künstlerische Gestaltung und medienfähige Aufbereitung bis hin zur semantischen, psychoakustischen Wahrnehmung und technischen Beschreibung und Behandlung reicht.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsfrist 20. März 2023, Aufnahmegespräche: zwischen 17. und 21. April 2023
Bewerbungsfrist 24. April 2023, Aufnahmegespräche: zwischen 15. und 19. Mai 2023
Bewerbungsfrist 30. Mai 2023, Aufnahmegespräche: zwischen 03. und 07. Juli 2023
Weitere Infos erhalten sie unter:
- idk(at)fh-joanneum.at
- +43 316 5453 8628 - Zita Szőgyényi
- https://fh-joanneum.at/sound-design/master/
Allgemeines
Das künstlerisch-gestalterische Masterstudium Sound Design ist als interuniversitäres Studium an der Fachhochschule JOANNEUM Graz (FHJ) und der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz (KUG) eingerichtet und umfasst vier Semester. Sowohl technisch-wissenschaftliche als auch klanglich-gestalterische Aspekte bilden den Kern der interdisziplinären Ausbildung. Der Gesamtumfang beträgt 120 ECTS-Anrechnungspunkte. Absolventinnen und Absolventen dieses Studiums wird der akademische Grad Master of Arts in Arts and Design (abgekürzt: MA) verliehen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Sound Design ist ein erfolgreich absolviertes Bachelorstudium (BA, BSc) oder ein vergleichbarer Abschluss in den Bereichen Design, Akustik, Toningenieur, Tonmeister, Komposition, Musik, Architektur oder verwandten Studienrichtungen.
Dadurch ist die Durchlässigkeit zu vielfältigen Studienrichtungen gegeben und das gibt deren Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, sich entsprechend (höher) zu qualifizieren. Im Besonderen seien die FHJ-internen Studiengänge Informationsdesign, Industrial Design, Ausstellungsdesign und Communication- Media und Interaction Design genannt, sowie das interuniversitäre Studium Elektrotechnik-Toningenieur an der KUG und der TU Graz.
Absolventinnen und Absolventen der genannten bzw. fachnahen Studiengänge müssen sich für die Zulassung zum Studiengang bewerben und eine Zulassungsprüfung positiv absolvieren. Ein zur Zulassung erforderliches Bachelorstudium muss zumindest einen Umfang von 180 ECTS-Anrechnungspunkten aufweisen. Um einen Gesamtumfang der aufbauenden Studien von 300 ECTS-Anrechnungspunkten zu erreichen, ist die Zuordnung ein und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen.
Den Abschluss des Studiums bilden eine Masterarbeit und eine abschließende kommissionelle Prüfung.
Qualifikationsprofil
Das Masterstudium Sound Design bietet ein auf den vier Qualifikationen "Produktsounddesign", "Akustisches Datendisplay", "Sound für Bewegtbild" sowie "Sound und Interfaces" fokussierendes Studium. Die Tätigkeitsfelder umfassen Gebiete wie (Post)Produktion in Video- und Gamedesign, Apps für mobile Geräte (Smartphones, Tablets etc.), Sonic Interaction Design, Sonifikation, Produktsounddesign (Fahrzeugtechnik, Accessibility etc.), Corporate Sound Design und Audio Branding.
Die nachfolgende Beschreibung ist ergebnisorientiert und benennt konkrete Tätigkeiten bzw. Kenntnisse, die eine durchschnittlich begabte und motivierte Person nach Abschluss dieses Studiums in der Praxis auszuführen bzw. anzuwenden befähigt ist.
Wissenschaftlich-technische, musikalisch-künstlerische Kenntnisse und Fähigkeiten
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums haben grundlegendes fachspezifisches Wissen in den Bereichen Audiotechnik, Akustik und Aufnahmetechnik, Signalverarbeitung und Sprachkommunikation, Aufbereitungs- und Repräsentationstechniken für akustische Information sowie Computermusik und Multimedia erworben und zur Anwendung gebracht. Dadurch sind sie in der Lage, komplexe wissenschaftliche Methoden anzuwenden und für informationstechnische Anwendungen und Dienstleistungen in den oben genannten Schwerpunkten innovative Lösungen zu finden.
Nach dem Masterstudium sind Absolventinnen und Absolventen in der Lage, Besonderheiten, Grenzen, Terminologien und Lehrmeinungen des Fachgebiets zu definieren und zu interpretieren. Sie können wissenschaftlich fundierte Entscheidungen auch auf der Grundlage unvollständiger oder begrenzter Informationen fällen. Im künstlerischen Umfeld sind Absolventinnen und Absolventen als Mittler/-innen im Spannungsfeld zwischen Technik und Kunst fähig, in beiden Sphären kompetent zu urteilen und zu handeln.
Erschließung von Wissen
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums können im Bereich der Informationstechnik mit Schwerpunkt Sound Design nicht nur wissenschaftliche und technische Aufgaben und Probleme analysieren und modellieren, sondern ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zur Problemlösung auch in neuen und unvertrauten Fragestellungen anwenden und mit komplexen Situationen umgehen.
Durch die Aneignung der Fähigkeiten zum selbstgesteuerten Wissenserwerb sind Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums in der Lage, sich an die veränderlichen Bedingungen und Anforderungen in Wissenschaft, Technik und Kunst anzupassen und im Sinne des lebenslangen Lernens die eigenen Kompetenzfelder ständig zu erweitern.
Schlüsselqualifikationen, soziale und kommunikative Kompetenzen
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums haben gelernt, sich in so verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten wie der Kunst und der Technik sicher zu bewegen. Als Voraussetzung dafür haben sie die Fähigkeit zu kritischem und analytischem Denken in verschiedenen Systemen entwickelt. Geprägt durch vielfältige Erfahrungen in interdisziplinären Gruppen zeichnen sich die Absolventinnen und Absolventen durch Teamfähigkeit und die Fähigkeit zur zielgruppengerechten Kommunikation an der Schnittstelle von Wissenschaft und Kunst aus. Aus dem Bewusstsein hinsichtlich der Vielfältigkeit möglicher Standpunkte sind sie fähig, die Bewertung des eigenen Tuns in verschiedenen gesellschaftlichen Kontexten vorzunehmen.
Zulassung zum Studium
Für die Zulassung zum Studium ist eine Zulassungsprüfung positiv zu absolvieren.
Zur Orientierung:
- Die Studienwerber/-innen werden gemäß den Bestimmungen der Zulassungsprüfung besonders auf jene Qualifikationen und Vorkenntnisse hin bewertet, die für die Bewältigung des Studiums und für künftige Tätigkeitsfelder von besonderer Relevanz sind. Durch entsprechende Angebote an Kursen zur Behebung allfälliger Qualifikationsdefizite werden Inhomogenitäten in den Wissensständen und Fähigkeiten angeglichen. Diese Angleichung kann durch individuelle verpflichtende Vorschreibung der Wahlangebote im ersten Semester im Rahmen der Zulassungsprüfung erfolgen.
- Im Rahmen der Zulassungsprüfung werden aber Vorkenntnisse und Eignungen auch derart überprüft, dass Bewerber/-innen aus relativ fernen Studiengängen bei entsprechender Begabung und Vorleistung, eventuell auch außerhalb ihrer akademischen Laufbahn, in aussichtsreicher Position gereiht werden und Chancen auf eine Zulassung haben werden.
- Studierende, welche aus Nicht-Design-affinen Studienrichtungen kommen, die dennoch aufgenommen werden, sind verpflichtet, im 1. und 2. Semester zusätzliche, vertiefende Workshops, Übungen und Lehrveranstaltungen zu besuchen, in denen ihnen die nötigen Hard- und Softskills vermittelt werden. Die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen werden nicht dem gegenständlichen Masterstudium angerechnet. Über die allfällige Notwendigkeit derartiger Zusatzqualifikationen entscheidet die Studiengangsleitung an der FHJ in Abstimmung mit den fachspezifisch Lehrenden.
Für die Zulassung zum Studium sind die Zulassungsvoraussetzungen sowohl an der FHJ als auch an der KUG zu erfüllen.
Die Zulassung erfolgt sowohl an der FHJ als auch an der KUG als ordentliche Studierende bzw. ordentlicher Studierender mit allen damit einhergehenden Rechten und Pflichten gemäß FHStG und UG.
Unterrichtssprachen und Nachweise von Sprachkenntnissen
Als Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch vorgesehen.
Abschlussarbeiten können demnach von den Studierenden in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer in einer der beiden Sprachen verfasst werden.
Ausreichende Sprachkenntnisse in den Unterrichtssprachen gelten iSd § 4 Abs. 4 FHStG bzw. iSd § 63 Abs. 10 und 11 UG als Zulassungserfordernis und werden im Rahmen der Zulassungsprüfung festgestellt. Sollten hierbei Sprachkenntnisse vorhanden sein, die nicht ausreichen, um am Unterricht teilzunehmen und einen erfolgreichen Studienfortschritt ermöglichen, kann bei sonstiger ausreichender Eignung für das Studium dennoch eine Zulassung zum Studium erfolgen, jedoch ist für die betreffende Sprache die Ablegung einer Ergänzungsprüfung auf der Stufe B2 entsprechend den Niveaubeschreibungen für Sprachen des Europarates (vgl. Gemeinsamer europäischer Referenzrahmens, GER) durch die jeweils zuständigen Organe der FHJ und der KUG vorzuschreiben. Die Studierenden haben die positive Ablegung der Ergänzungsprüfung spätestens vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester nachzuweisen.
Lehrangebot

Das Masterstudium fokussiert und verknüpft Technikaffinität und gestalterische Kompetenzen. Zusätzlich zur Vertiefungsrichtung "Sound Design" (mit 16 ECTS-Anrechnungspunkten) bietet das Studium Seminare und Vorlesungen in "Communication Design", "Media Design", und "Interaction Design" (mit in Summe 20 ECTS-Anrechnungspunkten).
Ergänzend wird die interdisziplinäre Ausbildung mit wirtschaftsrelevanten Fähigkeiten in Führungskompetenz und Organisation, Diskursfähigkeit und Präsentation vervollständigt (11 ETCS-Anrechnungspunkte).
Die individuelle Kreativität und fachliche Kompetenz wird mit einer dreistufigen Projektarbeit (in Summe 34 ECTS-Anrechnungspunkte) geformt und verfeinert. Die Projektarbeit beginnt im ersten Semester mit dem experimentellen Konzept, das fachlich den Schwerpunkt Sounddesign ausweist. Im zweiten Semester ist als Ergebnis ein Prototyp hervorzubringen. Dieser wird im dritten Semester zu einem marktnahen Produkt entwickelt. In einer abschließenden Präsentation, außerhalb der beiden Ausbildungseinrichtungen FHJ und KUG, müssen die Studierenden ihre Kompetenzen unter Beweis stellen.
Die Masterarbeit (25 ECTS-Anrechnungspunkte) sowie ein vorbereitendes und ein begleitendes Seminar (in Summe 4 ECTS-Anrechnungspunkte) sorgen für eine solide Heran- und Einführung in wissenschaftliche Arbeitstechniken. Die Masterarbeit, mit der das Studium abgeschlossen wird, stellt eine Dokumentation der erlernten Fähigkeiten dar und soll einen wichtigen Baustein zum Portfolio der Studierenden beitragen, hauptsächlich aber die Kompetenz der Studierenden im Bereich Design-Research belegen.
Das Studienangebot wird durch einen Wahlpflichtfächerkatalog abgerundet. Dieser besteht aus 8 Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 ECTS-Anrechnungspunkten, aus denen 6 ECTS-Anrechnungspunkte zu wählen sind. Die Wahlpflichtfächer werden bereits im ersten Semester angeboten und ermöglichen ggf. bestehende Defizite, bedingt durch jeweilige Vorbildungen, zu beheben sowie rudimentäre Vorkenntnisse zu vertiefen.