Info für Erstinskribierende Bachelor Elektrotechnik-Toningenieur

Informationen für Bachelor Elektrotechnik-ToningenieurInnen

Die beiden zentralen Institute für die Ausbildung Elektrotechnik-Toningenieur sind:


Zum Nachweis der für das Studium notwendigen künstlerischen Eignung, ist an der KUG eine Zulassungsprüfung zu absolvieren.

Nach bestandener Zulassungsprüfung haben Sie 2 Möglichkeiten:

1. Zulassung an der Kunstuniversität

  • Die Grüne Mappe ist ab dem 4.9. im Welcome Center, Lichtenfelsgasse 21 abzuholen Formulare ausfüllen
  • Gehen Sie mit der grünen Mappe und folgenden Unterlagen in die Studien- und Prüfungsabteilung der KUG, Leonhardstraße 15, Parterre
    • Lichtbildausweis (=Reisepass)
    • Reifeprüfungszeugnis (Matura-, Abiturzeugnis)
    • Sozialversicherungsnummer
  • Es werden Ihre Daten erfasst und Sie erhalten einen Erlagschein um den Studienbeitrag zu bezahlen.
  • Nach Einlagen des Studienbeitrages auf dem Konto der KUG (ca. 3 bis 5 Werktage nach Bezahlung) werden Sie als ordentlich StudierendeR zugelassen und Ihre Daten automatisch an die TUG übermittelt und Sie können sich für Lehrveranstaltungen anmelden.

2. Zulassung an der Technischen Universität

  • Nach bestandener Zulassungsprüfung erhalten Sie in der Studienabteilung der Kunstuniversität Graz eine Bestätigung. Mit dieser gehen Sie in die Studienabteilung der TUG, Rechbauerstraße 3 und lassen sich für den Bachelor Elektrotechnik-Toningenieur zu (Ablauf ähnlich wie an der Kunstuniversität).
  • Nach erfolgter Zulassung an der TUG (=Einlangen des Studienbeitrages auf dem Konto der TUG) melden Sie sich mit Ihren Zulassungsbestätigungen, Ihrem Studienblatt und einem Passfoto in der Studienabteilung der Kunstuniversität Graz, Leonhardstraße 15.

Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Zulassungsfristen der beiden Universitäten!

Studienfortsetzung

In den Folgesemestern reicht Ihre Rückmeldung an Ihrer Zulassenden Universität (KUG oder TUG). Diese übermittelt Ihre Studienfortsetzung automatisch an die jeweils andere Universität!

Instrumentalunterricht, Gehörschulung 1

Im Rahmen des Bachelor Elektrotechnik-Toningenieur sind 4 Semester Instrumentalunterricht als Pflichtfach zu absolvieren, wobei das Instrument Klavier ist. Bei besonders guten Vorkenntnissen auf einem anderen Instrument gibt es die Möglichkeit der Zulassungsprüfung für IGP 2. Instrument.
Die Lehrveranstaltungen Instrumentalunterricht 1 bis 4 sind in 4 aufeinanderfolgenden Semestern zu besuchen und können, genauso wie die Gehörschulung 1, erst im 3. Semester nach Absolvierung nachfolgender Prüfungen begonnen werden:

Studienplanversion 2017:
Analysis T1, VU
Grundlagen der Elektrotechnik, VO
Musikalische Akustik 01, VO
Studiogerägekunde, VO
Grundlagen der Musiktheorie TI 01, VU

Studienplanversion 2012:
Mathematik A für Elektrotechniker (VO+UE)
Grundlagen der Elektrotechnik (VO+UE)
Physik (VO+UE)
Einführung in die Programmierung (VU)
Studiogerätekunde (VO+LU)
Musikalische Akustik 1+2 (VO)