Masterstudium Computermusik und Klangkunst

Foto: Michael Nier
| Foto: Michael Nier

Computermusik – die Kunst des Klangs

Die Schwerpunkte der Ausbildung sind:
- Komposition Computermusik
- Aufführung und Interpretation elektronischer Musik
- Konzeption und Entwicklung neuer elektronischer Instrumente
- Musikinformatik

Im Vordergrund des Studiums steht die Vermittlung eines breiten Spektrums an Kompetenzen im Bereich der Computermusik. Dabei befähigt ein umfassendes Verständnis der Geschichte, Theorie und Ästhetik der Computermusik die Studierenden, ihre künstlerische Praxis kritisch zu reflektieren und sich innerhalb der heterogenen Strömungen der elektronischen Musik zu positionieren. Die Ausbildung zum Bachelor bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf das Berufsleben im Feld der Musik, Kunst, Medien und Kreativwirtschaft vor. Das Masterstudium vertieft theoretische Kenntnisse und künstlerische Fähigkeiten und führt in die Methoden der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung ein.

Studiendetails

Studienkennzahl: UV 066 705
Studiendauer: 4 Semester (120 ECTS)
Abschluss: Master of Arts (MA)

Qualifikationsprofil
Curriculum
Stundentafel/ECTS
Lehrveranstaltungen

Einteilung des Studienjahres
LV-Typenbeschreibung

Institute

An folgenden Institute(n) werden Lehrveranstaltungen abgehalten:

Institut 17 Elektronische Musik und Akustik


 

Professor*innen und Äquivalente

Ciciliani, Marko Univ.Prof. Mag. Ph.D.   Professur für Komposition Computermusik und Sounddesign

Eckel, Gerhard Univ.Prof. Dr.phil.   Professur für Computermusik und Multimedia

 


 

Zulassung

  • Termin für das Prüfungsgespräch:   Juni 2023
  • Anmeldefrist 1. März bis 1. Mai, Anmeldung über KUGonline.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Für alle externen Studienwerber*innen der Masterstudien gilt Folgendes:

Damit der Studiendekan die Gleichwertigkeit des Vorstudiums prüfen kann, benötigen wir rechtzeitig zum Anmeldeschluss im Zuge der erforderlichen Online-Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Bachelordiplom/-urkunde mit Angabe des akademischen Grades (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des/der Bachelordiploms/-urkunde
  • Bachelorabschlusszeugnis (auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule)
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Bachelorabschlusszeugnisses
  • Transcript of Records (Diploma Supplement / Academic Record / Sammelzeugnis / vollständige Zeugnisliste mit Angabe aller absolvierten Lehrveranstaltungen, Credits oder Semesterstunden und Noten) auf Briefpapier und mit Stempel und Unterschrift der Hochschule
  • Offizielle deutsche (oder englische) Übersetzung* des Transcript of Records/Diploma Supplements/Academic Records

Zu beachten sind unbedingt auch etwaige erforderliche diplomatische Beglaubigungen* der Dokumente! 
Informationsblatt des Welcome Centers zu Beglaubigungen 

Erst nach Feststellung der Gleichwertigkeit des Vorstudiums durch den Studiendekan erfolgt eine Einladung zur Zulassungsprüfung! Der Studiendekan kann sich für seine Entscheidung der Expertise des*der zuständigen Curriculakommissionsvorsitzenden bedienen.

VOR ANMELDESCHLUSS

Bitte senden Sie vor dem Anmeldeschluss an office(at)iem.at

  • zwei aussagekräftige Beispieledeiner künstlerischen Arbeit (Kompositionen, Improvisationen, Werkskizzen im Bereich Computermusik und Klangkunst) mit einer Dauer von jeweils ca. 5 Minuten
    • vorzugsweise Online-Links
    • wenn Daten geschickt werden bitte komprimiert (mp3, h264, o.ä.) und mit einem gesamten Umfang von nicht mehr als ca. 150 MB
    • Es gibt derzeit keine technischen Möglichkeiten, multichannel files adäquat abzuhören, deshalb müssen alle Mehrkanal-Arbeiten auf Stereo reduziert werden.

Das mündliche Prüfungsgespräch findet am IEM statt, dazu werden nur die positiv bewerteten Bewerber*innen zugelassen.

ZULASSUNGSPRÜFUNG

Die Prüfung besteht aus einem Gespräch, das in deutscher oder englischer Sprache gehalten wird. Grundlage des Gesprächs bilden zwei Arbeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers (z.B. Klanginstallationen, Dokumentation der Aufführung oder Interpretation von Computermusikwerken, Entwicklung von Instrumenten­ der Computermusik oder von Anwendungen im Bereich Musikinformatik), die als Audio- oder Videodokument zwei Wochen vor dem Prüfungstermin eingereicht werden müssen. Eine Aufforderung dazu erhält man mit weiteren Erläuterungen, nachdem die Anmeldung zum Studium eingegangen ist.

Es wird erwartet, dass der/die Bewerber*in im Gespräch darstellen kann, was die Motivation für das Masterstudium darstellt und welche speziellen Interessensbereiche man während des Studiums zu entwickeln wünscht.

ZULASSUNG (EINSCHREIBUNG)

Wichtig: Nach der bestandenen Zulassungsprüfung bist du noch nicht automatisch zum Studium zugelassen – es muss per E-Mail unbedingt noch die fristgerechte Zulassung (Einschreibung) erfolgen! Siehe hierzu auch "Weg ins Studium"!

Fragen? Anmerkungen? Diese Seite wird von der Abteilung Studien- und Prüfungsmanagement der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreut.